Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht
Der Bericht stellt eine Methode vor, deren Ziel es ist, mit geringem Zusatzaufwand die Berücksichtigung klimarelevanter Aspekte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu ermöglichen und gleichzeitig ein gemeinsames Begriffs- und Systemverständnis zu schaffen. Die Methode schliesst direkte, indirekte, vor- und nachgelagerte Emissionen (Scopes 1 bis 3) ein. Des Weiteren enthält der Bericht Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Methode mit Checkliste
Basierend auf dem Bericht «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» vom 23. November 2022 (Postulat 20.3001 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats, UREK-N 14. Januar 2020), wurde die vorliegende pragmatische und massnahmenorientierte Methode zur freiwilligen Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet. Der Bericht richtet sich insbesondere an Gesuchstellende, Bauherrschaften, UVP- und Klima-Fachstellen.

