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Nachgefragt bei… Jochen Markard

Von welchen Faktoren ist der KKW-Neubau in der Schweiz abhängig?

Der Ständerat hat sich in der Frühlingssession für den indirekten Gegenentwurf der Blackout-Initiative ausgesprochen. Der Bau neuer Atomkraftwerke soll in der Schweiz wieder erlaubt werden. Jochen Markard ist Mitautor der Berichts «Perspektiven für die Kernenergie in der Schweiz» und ordnet die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen zur Kernenergie ein.

Porträt: Jochen Markard
Porträt: Jochen Markard
Porträt: Jochen MarkardBild: ETH Zürich
Bild: ETH Zürich

Severin Marty, ProClim: Kurz zur Klarstellung: Was ist genau der Unterschied zwischen der Volksinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag dazu?

Jochen Markard: Nach dem Reaktorunfall von Fukushima von 2011 beschloss der Bundesrat, keine neuen Kernkraftwerke (KKW) mehr zuzulassen. Deswegen wurde 2016 ein Artikel (12a) ins Kernenergiegesetz aufgenommen, welcher neue Rahmenbewilligungen für KKW verbietet. Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dieses Verbot zu streichen. Die Blackout-Initiative ist komplexer: Sie möchte in der Verfassung verankern, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt ist. Die Verantwortlichkeiten hierfür soll der Bund festlegen. Zudem betont die Initiative, dass alle klimaschonenden Arten der Stromversorgung zulässig sein sollen. Das zielt darauf ab, das Verbot von neuen KKW aufzuheben. Wesentliche Unterschiede sind also die explizite Verantwortung des Bundes sowie ein implizites Verbot von fossilen Gaskraftwerken durch die Initiative.

«Falls sämtliche Hürden ohne Verzögerung überwunden werden, ist frühestens um 2050 mit der Inbetriebnahme zu rechnen.»

Sie sind Mitautor des Berichts «Perspektiven für die Kernenergie in der Schweiz». Der Bericht zeigt die Timeline für den Bau- und Bewilligungsprozess eines neuen KKWs bis zur Inbetriebnahme. Wann wäre das frühestens der Fall, bzw. wann etwa am realistischsten? Könnte theoretisch für Kernkraftwerke ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren möglich sein?

Wir identifizieren hierzu sieben kritische Punkte: Die Abstimmungen über Blackout-Initiative und Gegenvorschlag (1) sowie über das EU-Stromabkommen (2), ein Gesetz zur Subventionierung eines neuen KKW inkl. möglichem Referendum (3), Entscheide seitens potenzieller Betreibenden und Investierenden (4), die Erteilung der Rahmenbewilligung inkl. möglichem Referendum (5), die Baubewilligung inkl. möglicher Einsprachen (6) sowie der Bau und schliesslich der Betriebsstart (7). Jeder dieser Schritte ist mit grossen Unsicherheiten verbunden.
Ein «Nein» bei nur einem der zentralen Entscheide kann den ganzen Prozess stoppen. Insgesamt braucht der Prozess viel Zeit. Eine Grafik in unserem Bericht stellt dies übersichtlich dar (siehe Grafik unten). Falls sämtliche Hürden ohne Verzögerung überwunden werden, ist frühestens um 2050 mit der Inbetriebnahme zu rechnen. Der Prozess kann aber auch deutlich länger dauern, oder eben, wie erwähnt, scheitern. Theoretisch könnten auch neue Gesetze zur Beschleunigung erlassen werden, aber das ist Stand heute Spekulation.

Weshalb zeigt der Bericht keine ähnliche Analyse für die kleinen Reaktoren?

Unser Bericht konzentriert sich auf «konventionelle» grosse KKW, wie wir sie heute kennen (Generation III/III+). Diese sind technisch erprobt und es liegen Erfahrungen aus verschiedenen Ländern vor. Bei kleinen Reaktoren haben wir diese Erfahrungen nicht. Es sind einzelne Anlagen für spezielle Zwecke in Betrieb – wie zum Beispiel ein kleiner Reaktor auf einem Lastkahn, welcher in Russland eine Stadt in der Arktis versorgt. Es gibt auch Vorhaben mit neuartigen Reaktorkonzepten, die sich aber vielfach noch im Planungsstadium befinden. Die Unsicherheiten sind sowohl technologisch als auch finanziell noch derart gross, dass sie für anstehende Entscheide in den nächsten Jahren vermutlich keine Rolle spielen werden.

«Wenn bei uns mal ein grosses Kraftwerk ausfällt, sorgt die Einbindung in das EU-Stromnetz dafür, dass die Lichter nicht ausgehen. Das EU-Stromabkommen bietet diese Sicherheit auch in der Zukunft.»

Sie haben das EU-Stromabkommen erwähnt. Welche Rolle spielt es in Bezug auf den Bau neuer Kernkraftwerke?

Wenn man heute ein grosses KKW betreibt, braucht es zwingend ein Back-up für den Fall, dass das Kraftwerk ungeplant ausfällt. Wir haben das zuletzt bei Gösgen gesehen. Die Anlage stand während zehn Monaten still und konnte erst im März wieder hochgefahren werden. In solchen Fällen können wir heute auf das europäische Stromnetz zurückgreifen. Wenn wir das EU-Stromabkommen ablehnen, ist unklar, ob wir diese Rückversicherung auch in Zukunft noch haben. Im ungünstigsten Fall müssten wir nationale Reserve-Kraftwerke errichten.

Geschätzter kumulierter Zeitbedarf für die politisch und betriebsbezogenen Entscheidungsprozesse für ein neues KKW.
Geschätzter kumulierter Zeitbedarf für die politisch und betriebsbezogenen Entscheidungsprozesse für ein neues KKW.Bild: Neu et. al, 2025
Geschätzter kumulierter Zeitbedarf für die politisch und betriebsbezogenen Entscheidungsprozesse für ein neues KKW.
Geschätzter kumulierter Zeitbedarf für die politisch und betriebsbezogenen Entscheidungsprozesse für ein neues KKW.Bild: Neu et. al, 2025

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