Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel - Adapt+
Die Risiken des Klimawandels nehmen zu. Was bedeutet das für die Schweiz? Und wie können wir uns diesen Herausforderungen stellen, handeln und Lösungen finden? Der Bundesrat hat am 2. April 2025 mit der Inkraftsetzung der CO2-Verordnung die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel Adapt+ geschaffen. Damit unterstützt der Bund unter Federführung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) die Umsetzung von Anpassungsmassnahmen. Deadline: 31 August 2025

Das Ziel? Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz zu unterstützen, sodass wir uns als Gesellschaft schneller an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen können.
Adapt+: Das Wichtigste in Kürze
Mit Adapt+ fördert der Bund ab 2025 Massnahmen und Projekte, die die Risiken infolge des Klimawandels minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen schützen und die Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erhöhen.
So kann der Bund die Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen und Vereine dabei unterstützen, sich aktiv auf die Klimaveränderungen einzustellen und zukunftsfähige Massnahmen anzupacken. Neben der Förderung von Anpassungsmassnahmen wird Adapt+ den Wissenstransfer zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Forschung erleichtern und Synergien schaffen.
Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich ab Mai 2025 anmelden und bis Ende August 2025 ein Gesuch zur Förderung beim BAFU einreichen. Im Jahr 2025 unterstützt der Bund ausschliesslich Anpassungsmassnahmen, die bereits andernorts erfolgreich umgesetzt wurden. Damit will er eine möglichst rasche Multiplikation von erprobten Lösungen erreichen. Ab 2026 unterstützt er auch Innovationsprojekte, die neue Wege zur Bewältigung der Herausforderungen durch den Klimawandel aufzeigen.
Welche Projekte werden gefördert?
Unterstützt werden Massnahmen und Projekte, die die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken und damit zur Sicherung der Lebensqualität beitragen. Gefördert werden beispielsweise
- Hitzemassnahmenpläne zum Schutz der Bevölkerung bei Hitzewellen
- angepasste Bewirtschaftung der Wasserressourcen in den Risikogebieten
- naturnahe Gestaltung und Vernetzung von Fliessgewässern
- klimaangepasste, naturnahe Grün- und Freiraumgestaltung zur Reduktion städtischer Hitzeinseln
- Einsatz von klimaangepassten Baumaterialien
- Planung und Umsetzung von Schwammstadtkonzepten
- Beschattung mit standort- und klimaangepassten Bäumen und Sträuchern
Neben der Planung und Umsetzung von Massnahmen können auch Vorbereitungsarbeiten wie Klima-Risikoanalysen, Betroffenheitsanalysen, Erstellen von Leitfäden usw. gefördert werden. Das BAFU publiziert eine Liste mit Beispielen, die regelmässig aktualisiert wird. Sie können diese untenstehend herunterladen.

