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Klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich

Auslegeordnung zu Handen des Bundesrates veröffentlicht

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt «in Zusammenarbeit mit den Departementen eine Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich (Steuern, Subventionen, technische Vorschriften) zu erstellen». Diese soll ihm als Grundlage für die weiterführenden Entscheide über die klimabezogenen Massnahmen im Gebäudebereich dienen.

Download Bericht (360 kB): Klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich

Grundsätzlich lassen sich die klimapolitischen Massnahmen im Gebäudebereich in zwei Kategorien unterscheiden: den Neubau und die Sanierung. Grob zusammengefasst, kann festgestellt werden, dass die heutigen Massnahmen im Bereich des Neubaus wirksam sind. Dies gilt insbesondere für die technischen Regulierungen. Sanierungen, vor allem Teilsanierungen oder die Sanierung einzelner Gebäudekomponenten werden durch die Vorschriften kaum erfasst. Deshalb wird für Sanierungen der Einsatz von steuerlichen Anreizen und weiteren Fördermitteln diskutiert.

Steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung bestehen zwar bereits, diese werden jedoch als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz erachtet. Das Gebäudesanierungsprogramm der Stiftung Klimarappen leistet zwar einen direkten und relevanten Beitrag zu den CO2-Reduktionen im Gebäudebereich. Es ist jedoch auf Gebäudehüllen beschränkt. Die bisherigen Resultate zeigen auch, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden.

Der Bundesrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen.

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