Neues Gutachten des Internationalen Gerichtshof zur Verantwortung von Staaten in Sachen Klimawandel
Am 23. Juli hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine lang erwartete Advisory Opinion veröffentlicht: Staaten haben verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen zum Schutz des globalen Klimas. Wenn sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann ihr Verhalten künftig als völkerrechtswidrig eingestuft werden. Weiter hat der IGH entschieden, dass das Recht auf eine «saubere, gesunde und nachhaltige» Umwelt ein universelles Menschenrecht ist. Der IGH betonte ausserdem, dass der Klimawandel eine «existenzielle Gefahr planetaren Ausmasses» darstellt, die zweifelsohne durch menschliche Aktivitäten verursacht wurde. Dieses Gutachten wird von Rechts- und Klimaexpertinnen- und -experten als richtungsweisend angesehen.

