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Bundesrat genehmigt neue Verminderungsziele und lehnt die Klimafonds-Initiative ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 das neue Verminderungsziel der Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen gutgeheissen. Bis 2035 soll die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 vermindern. Gleichzeitig lehnt der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Aus Sicht des Bundesrates ist der von der Initiative geforderte Klimafonds zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz nicht notwendig.

Bundeshaus
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Neue Verminderungsziele

Das Übereinkommen von Paris zielt darauf ab, die weltweite Erwärmung auf einen Anstieg von plus 1,5 Grad zu begrenzen. Es verpflichtet alle Staaten, konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen. Sie müssen auch Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Ihr letztes Klimaziel für 2030 hat die Schweiz im Jahr 2017 eingereicht. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat das Verminderungsziel der Schweiz für die Zeit von 2031 bis 2035 gutgeheissen.

65 Prozent Emissionsverminderung bis 2035

Bis 2035 soll die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vermindern, und dies vorrangig mit Massnahmen im Inland. Im Durchschnitt der Jahre 2031 bis 2035 müssen die Treibhausgasemissionen um 59 Prozent sinken. Die neuen Verminderungsziele fallen, in Einklang mit dem Pariser Übereinkommen, stärker aus als in der vorangehenden Periode zwischen 2021 und 2030.

Die Ziele sind im Einklang mit den im Klima- und Innovationsgesetz definierten Zwischenzielen und dem Netto-Null-Ziel bis 2050 und entsprechen den Empfehlungen des Weltklimarates (IPCC). Die Massnahmen zur Erreichung der Emissionsverminderung werden in nationalen Gesetzen festgelegt, vorrangig im CO2-Gesetz für die Zeit ab 2030. Der Bundesrat wird dem Parlament für diese Revision des CO2-Gesetzes rechtzeitig einen Entwurf unterbreiten.

Ergänzte Klimastrategie beschreibt neue klimapolitische Entwicklungen

Gleichzeitig mit dem neuen Verminderungsziel hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschiedet. Diese beschreibt die Massnahmen der Schweizer Klimapolitik, die im Klima- und Innovationsgesetz, im revidierten CO2-Gesetz und im Stromversorgungsgesetz festgelegt wurden. Die Schweiz wird ihr neues Klimaziel, zusammen mit der aktualisierten Klimastrategie, bis am 10. Februar 2025 bei der UNO-Klimarahmenkonvention einreichen. Im Rahmen ihrer Eingabe berichtet die Schweiz auch über die neuesten Entwicklungen in ihrer Energiepolitik und die Rolle der erneuerbaren Energien sowie der Kernenergie für die Erreichung der Klimaneutralität.

Klimafonds-Initiative

Die am 22. Februar 2024 von der SP und den Grünen eingereichte «Klimafonds-Initiative» möchte einen Fonds schaffen, dessen Mittel unter anderem in Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder der Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäude und Wirtschaft fliessen. Die Gelder dafür sollen aus dem Bundeshaushalt kommen. Dafür soll der Bund jährlich Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds einlegen. Dies entspräche aktuell zwischen 3,9 und 7,7 Milliarden Franken pro Jahr.

Investitionsbedarf für Netto-Null bereits erkannt

Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Das Klima- und Innovationsgesetz, das revidierte CO2-Gesetz sowie das revidierte Energiegesetz enthalten eine Reihe von Fördermassnahmen und Anreizen, die einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Bereits heute stellen Bund und Kantone zugunsten von Klima und Energie Gelder im Umfang von jährlich rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Weitere 600 Millionen Franken werden für die Biodiversität eingesetzt.

Einseitiger Fokus auf Bundessubventionen birgt Risiken

Für den Bundesrat ist es unbestritten, dass für das Netto-Null-Ziel und den Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien weitere Investitionen nötig sind. Der Bundesrat ist indes der Ansicht, dass der heute eingeschlagene Weg mit einem Mix aus gezielten Fördermassnahmen, Vorschriften und marktwirtschaftlichen Instrumenten genug wirksame Anreize zur Reduktion der Treibhausgasemissionen setzt. Der vorgeschlagene Klimafonds würde demgegenüber verschiedene Risiken bergen. Da er ausschliesslich aus Bundesmitteln finanziert werden soll, könnte er das im Umweltrecht verankerte Verursacherprinzip schwächen. Die Förderung von Massnahmen mit öffentlichen Geldern im geforderten Umfang könnte zudem dazu führen, dass die Mittel ineffizient eingesetzt oder gar private Investitionen verdrängt werden. Auch aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Da die Klimaausgaben gemäss Initiative nicht der Schuldenbremse unterstellt werden sollen, würden sie zudem zu einer weiteren Verschuldung des Bundes und zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin angespannten Finanzlage führen.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Klimafonds-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab.

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