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Finanzierung der Schweizer Klimatransition

Die Schweiz muss zwei Transitionen finanzieren: die Abwendung von fossilen Energien und die Schaffung eines Systems, das widerstandsfähig gegenüber aktuellen und zukünftigen Klimaveränderungen ist. Dieser Artikel fokussiert auf den ersten Wandel. Er zeigt auf, welche Geldmittel dafür nötig sind und woher diese stammen könnten.

Im Jahr 2024 machten fossile Energieträger 58,3 Prozent des Endenergieverbrauchs der Schweiz aus, im Jahr 2014 hingegen noch 64,5 Prozent. Das zeigt, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Wenn aber bis 2050 eine vollständige Abkehr von fossilen Energieträgern erreicht werden soll, muss das Absenktempo drei Mal höher sein. Die meisten dafür notwendigen Veränderungen sind bereits kosteneffizient. So kostet es heute bereits weniger, ein neues Gebäude mit einer Wärmepumpe statt mit einer Öl- oder Gasheizung zu heizen. Auch ein Elektrofahrzeug zu fahren ist günstiger als ein vergleichbares Benzin- oder Dieselfahrzeug.

Was behindert den Wandel?

Warum also geht der Wandel nicht schneller vonstatten? Früher hing dies damit zusammen, dass technologische Innovationen hohe öffentliche Investitionen in Forschung und Entwicklung benötigten. Heute werden Investitionen vor allem durch wirtschaftliche und institutionelle Hindernisse blockiert.

So werden beispielsweise noch immer rund 500 000 Einfamilienhäuser mit fossilen Energieträgern beheizt.[1] Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer können es sich nicht leisten, die alten Systeme auszutauschen. Wer ein Auto besitzt, zögert möglicherweise, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen, wenn am Wohnort keine Lademöglichkeit vorhanden ist, und die gibt es nicht, weil es noch zu wenig Elektrofahrzeuge hat.

Auch beim öffentlichen Nahverkehr zeigen sich Herausforderungen. Einerseits lässt sich ein dichter Busverkehr in ländlichen Gebieten nicht rentabel betreiben, wenn die meisten ihr Auto nutzen. Andererseits werden die Einwohnenden ihr Auto nicht zugunsten eines spärlich ausgebauten Busangebots aufgeben. Industrieanlagen werden für Hochtemperaturprozesse nicht auf Wasserstoff umsteigen, wenn sie sich nicht einer ausreichenden Wasserstoffversorgung sicher sind, die mangels Nachfrage nicht aufgebaut wird.

Private und öffentliche Investitionen notwendig

Um diese Hürden zu überwinden, braucht es Investitionen. Wieviel lässt sich nur schwer abschätzen, auch wieviel die Privatwirtschaft beisteuern würde. Und wie viel öffentliche Mittel braucht es dann noch? Eine Schätzung, die mit anderen Studien für wohlhabende Länder übereinstimmt, wurde 2021 von der Boston Consulting Group (BCG) für die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) erstellt.[5] Bis ins Jahr 2050 müssten im Durchschnitt 12,9 Milliarden Franken pro Jahr investiert werden, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Davon könnten laut BCG voraussichtlich 91 Prozent aus dem privaten Sektor stammen. Damit müsste die öffentliche Hand rund 1,2 Milliarden Franken bereitstellen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die nationale Politik einen grossen Einfluss auf den Anteil der privaten oder staatlichen Finanzierung hat. Je früher gesetzliche Vorgaben in Kraft treten, die Finanzmittel aus dem privaten Sektor umlenken, desto geringer ist der Bedarf an Finanzmitteln aus dem öffentlichen Sektor. Ein Beispiel für diesen Einfluss wäre ein Verbot für fossile Heizungen oder für Verbrennermotoren.

Wie viel öffentliche Mittel braucht es für die Finanzierung der Schweizer Klimatransition?
Wie viel öffentliche Mittel braucht es für die Finanzierung der Schweizer Klimatransition?Bild: Stefan Bohrer
Wie viel öffentliche Mittel braucht es für die Finanzierung der Schweizer Klimatransition?
Wie viel öffentliche Mittel braucht es für die Finanzierung der Schweizer Klimatransition?Bild: Stefan Bohrer

Optionen für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor

Das Schweizer Recht bietet zwei grundlegende Optionen, um die erforderlichen öffentlichen Finanzmittel bereitzustellen. Die erste besteht darin, dass Bund, Kantone und Gemeinden Klimaschutzmassnahmen aus ihren allgemeinen Haushalten finanzieren. Dies entspricht dem Verfassungsauftrag zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt (Art. 57 und 74 BV) sowie dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit (Art. 127 BV), da der Staatshaushalt hauptsächlich durch progressive Einkommenssteuern finanziert wird. Der Bund gibt bereits heute rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr für Umweltschutz aus, wovon jedoch nur ein kleiner Teil direkt dem Klimaschutz zugutekommt.[3]

Die zweite Option besteht darin, dass der Bund Klimaschutz aus staatlichen Einnahmen finanziert, die aus der Nutzung fossiler Brennstoffe stammen. (Verursacherprinzip, Art. 74 BV, «Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher»). Das Verursacherprinzip könnte eingehalten werden, wenn das geltende CO2-Gesetz angepasst würde. Dieses sieht bereits heute verschiedene Steuern und Abgaben auf fossile Brennstoffe vor, um deren Nutzung zu verringern. Jedoch werden die Einnahmen aus diesen Steuern und Abgaben heute nicht immer für den Klimaschutz verwendet. Zum Beispiel generiert die im Gesetz vorgesehene Abgabe auf Heizöl jährliche Einnahmen von rund 1,25 Milliarden Franken, doch nur ein Bruchteil davon wird über das Gebäudeprogramm (staatliches Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Reduktion von CO2-Emissionen) für den Klimaschutz verwendet. Der Rest wird an Bevölkerung und Unternehmen rückverteilt.

Schwerlastfahrzeuge verursachen jährlich durch ihre Emissionen externe Kosten in Höhe von rund 3,3 Milliarden Franken[2], zahlen aber im Rahmen der Abgabe, die diese externen Kosten decken soll, nur etwa 1,7 Milliarden Franken [3]. Ähnlich verursachen Leichtfahrzeuge externe Kosten in Höhe von 1,9 Milliarden Franken, sind jedoch vollständig von der Abgabe befreit. Würden auf den internationalen Luftverkehr – wie bislang nur auf Inlandsflüge – Mehrwert- und Kerosinsteuern erhoben, könnten dadurch Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken erzielt werden.[7] Es liegt auf der Hand, dass solche Steuern auf die Nutzung von fossilen Treibstoffen mehr als genug Einnahmen generieren könnten, um den öffentlichen Anteil an der Klimafinanzierung zu decken.

Finanzierungsoption Klimaschutzfonds

Eine Möglichkeit, eine oder beide der obengenannten Optionen umzusetzen und zu verwalten, ist ein spezieller Klimaschutzfonds. Die Revision des CO2-Gesetzes von 2020 sah einen solchen Fonds vor, finanziert aus den Einnahmen der CO2-Abgabe, einer neuen Flugticketsteuer, der Versteigerung von Emissionszertifikaten sowie einer Vielzahl von Bussgeldern und Strafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Emissionsstandards. Das Gesetz wurde 2021 zwar abgelehnt, der Fonds selbst war jedoch kaum umstritten.[4] 2026 wurde eine weitergehende Initiative vorgelegt, wonach der Bund jährlich 0,5 bis 1 Prozent des BIP in einen Klimafonds einzahlen sollte. Diese Initiative legte nicht fest, wie der Fonds finanziert werden sollte, sondern nur, dass dies durch zusätzliche Kreditaufnahme geschehen könnte. Da sich der Bund seit 2023 selbst langfristig zu Zinssätzen unter 1 Prozent verschulden kann [5] und viele Investitionen höhere Renditen erwarten lassen, hielten zahlreiche Ökonominnen und Ökonomen den Vorschlag für vertretbar. Dennoch wurde die Initiative deutlich abgelehnt.

Dies zeigt, dass es zusätzliche Staatsausgaben in Zeiten intensiver Spar- und Budgetdebatten schwer haben. Die erwarteten Kosten waren denn auch eines der Hauptargumente gegen die Initiative. Studien zur Akzeptanz von Klimapolitik zeigen, dass wahrgenommene finanzielle Belastungen häufig ein entscheidender Ablehnungsgrund sind.[7] Dennoch sollte man einen solchen Fonds nicht gänzlich abschreiben. Möglich wäre ein weniger ambitionierter Fonds mit einem enger definierten Zweck und einer klareren Finanzierung nach dem Verursacherprinzip. Dies könnte durch eine stärkere Zweckbindung der CO2-Abgabe, höhere Abgaben auf fossile Brenn- und Treibstoffe oder eine stärkere Belastung des Güterverkehrs erreicht werden. Die Einführung von Abgaben für bisher privilegierte Bereiche wie den internationalen Flugverkehr oder die Beseitigung bestehender Ausnahmen und Subventionen für fossile Energien wären ebenfalls wirkungsvolle Massnahmen.

(Die Beiträge geben die Meinung der Schreibenden wieder und müssen nicht mit der Haltung der SCNAT übereinstimmen.)

1. BFS. (2025). Wohnungen nach Heizsystem, Heizenergiequelle, Baujahr und Gebäudekategorie. Tabelle 09.03.07.01.02. Bundesamt für Statistik. Neuenburg.

2. Ecoplan & INFRAS. (2024). Externe Effekte des Verkehrs 2021. Umwelt-, Unfall- und Gesundheitseffekte des Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehrs. Bericht zuhanden des Bundesamtes für Raumentwicklung. Auf Deutsch mit Zusammenfassung auf Französisch. 16. Dezember. Bern.

3. EFV. (2026). Erfolgsrechnung. Eidgenössische Finanzverwaltung. 23. März. Bern.

4. gfs.bern (2021). VOX-Analyse Juni 2021. Nachbefragung und Analyse zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021. Juli. Bern.

5. SBVg & BCG. (2021). Nachhaltige Finanzen. Investitions- und Finanzierungsbedarf für die Klimaneutralität der Schweiz bis 2050. Schweizerische Bankiervereinigung und Boston Consulting Group. August.

6. SNB. (2026). Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Emissionsergebnisse. Schweizerische Nationalbank. Zürich

7. Stadelmann-Steffen, I., & Ruprecht, S. N. (2022). Im Spannungsfeld zwischen Pariser Abkommen und direkter Demokratie: Unter welchen Bedingungen sind klimapolitische Abstimmungsvorlagen erfolgreich? In H.-P. Schaub & M. Bühlmann (Eds.). Direkte Demokratie in der Schweiz. Neue Erkenntnisse aus der Abstimmungsforschung (S. 179-202). Zürich: Seismo (pp. 179–202). Seismo. https://www.seismoverlag.ch/de/daten/direkte-demokratie-in-der-schweiz/

8. Thalmann, A., & Thalmann, P. (2024). Klimatische Auswirkungen von Steuererleichterungen in der Schweiz. Bericht der EPFL und der Universität Lausanne. 12. November. Lausanne.

Anthony Patt
Anthony PattBild: ETH
Anthony Patt
Anthony PattBild: ETH
Philippe Thalmann
Philippe ThalmannBild: EPFL
Philippe Thalmann
Philippe ThalmannBild: EPFL

Anthony Patt ist ordentlicher Professor am Departement Umweltwissenschaften der ETH Zürich.

Philippe Thalmann ist ausserordentlicher Professor für Umweltökonomie an der EPFL.