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Grosses Interesse am Betrieb von E-Tankstellen auf Autobahn-Rastplätzen

Seit Anfang Jahr ist es rechtlich möglich, auf Rastplätzen entlang des Nationalstrassennetzes Schnellladestationen für Elektro-Fahrzeuge zu betreiben. Voraussichtlich im Sommer beginnt das entsprechende Bewerbungsverfahren für private Investierende und Betreibergesellschaften. Aufgrund der grossen Nachfrage hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die zahlreichen Interessentinnen und Interessenten in Bern über die Rahmenbedingungen orientiert.

strada passo di montagna
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Elektroautos spielen im Strassenverkehr eine immer wichtigere Rolle und tragen zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei. Deshalb haben Bundesrat und Parlament die Rahmenbedingungen zur Schaffung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen verbessert. Aufgrund einer im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vom Parlament beschlossenen Änderung im Nationalstrassengesetz ist es seit Anfang Jahr möglich, auf Autobahnrastplätzen alternative Energien anzubieten, insbesondere elektrische Energie.

Voraussichtlich im Sommer startet das ASTRA das entsprechende Bewerbungsverfahren für den Betrieb von Schnelladestationen. Die Bewilligungen sollen bis 30 Jahre gültig sein. Weil der Bund ein qualitativ hochstehendes, kundenfreundliches und verlässliches Angebot sicherstellen will, ist der Informationsbedarf gegenüber potenziellen Interessenten besonders hoch. Deshalb und aufgrund der grossen Nachfrage hat das ASTRA die möglichen Betreibergesellschaften über die Rahmenbedingungen orientiert. Die Interessenten hatten zudem die Gelegenheit, ihre Anliegen ein weiteres Mal einzubringen.

Der Bund schreibt unter anderem vor, dass die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen muss. Die Energie soll mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein. Die Betreibergesellschaften verpflichten sich, ihr Angebot und die Preise regelmässig dem Markt anzupassen.

Die Bewilligungen für den Betrieb der Schnelladestationen sollen nicht einzeln sondern im Paket erteilt werden: Ein Bewerber erhält den Zuschlag für jeweils 20 Rastplätze. Die Zuschlagskriterien sind aktuell noch Gegenstand von Abklärungen. Sie werden vom ASTRA unter Würdigung der Rückmeldungen in den nächsten Wochen festgelegt.

Die Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort werden vom ASTRA vorfinanziert. Pro Rastplatz ist mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein monatliches Entgelt verrechnet. Für die Amortisation setzt das ASTRA einen Zeitraum von mindestens zwei Bewilligungsperioden (also mindestens 60 Jahre) ein. Somit muss nicht der erste Betreiber alleine alle Kosten tragen.

Insgesamt gibt es auf dem 1850 Kilometer langen Nationalstrassennetz 100 Rastplätze, die sich für den Betrieb von Schnellladestationen eignen. Diese sind mit Toiletten sowie Grünflächen, Bänken und fallweise mit kleinen Imbissständen ausgerüstet. Im Gegensatz dazu befinden sich auf den 59 Raststätten Tankstellen sowie Res-taurants und Einkaufsmöglichkeiten. Auf 24 Raststätten sind bereits jetzt Schnellladestationen für Elektro-Fahrzeuge in Betrieb. Für mindestens 15 weitere Raststätten laufen die Vorbereitungs- oder Umsetzungsarbeiten. Die Raststätten sind in kantonalem Besitz, während die Rastplätze Teil der Nationalstrassen und somit im Besitz des Bundes sind.

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