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Stellungnahme der Akademien der Wissenschaften Schweiz zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG)

Die Akademien der Wissenschaften begrüssen den Vorstoss über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG), im Speziellen die Bereiche Open Government Data (OGD) und Open Source Software (OSS). Die letztgenannten Bereiche erhöhen die Transparenz für Bürger und liefern simultan wissenschaftlichen, ökologischen und volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Digitalisierung hat z.B. die marginalen Kosten der Datenbereitstellung minimiert, sodass die Rechnungsstellung der grösste Kostenpunkt ist; die freie Datenbereitstellung hingegen, liefert klaren volkswirtschaftlichen Nutzen, da die finanzielle Hürde zur Datennutzung eliminiert wird. Erste Vorstösse im Bereich OGD und OSS waren schon äusserst erfolgreich. Die Ansicht, dass OGD und OSS einen staatspolitischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Nutzen generieren kann ist wissenschaftlich unwidersprochen.

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Allgemeine Bemerkungen:

Die Akademien begrüssen, dass der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen schaffen will. Insbesondere unterstützt die Wissenschaft den Vorstoss des Bundesrates im Bereich elektronische Dienstleistung, da dieser auch die Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software) sowie die Veröffentlichung von Open Government Data (OGD) liefert. OSS und OGD liefern wiederum nicht nur einen Mehrwert für die Wissenschaft, sondern auch volkswirtschaftlichen Nutzen, da nützliche Daten aufgrund des Wegfalls der Gebühren breiter eingesetzt werden. Der Wegfall der Barriere kann Innovation und digitale Dienstleistungen fördern, während der Wegfall der Einnahmen nicht signifikant ist und Verwaltungskosten senkt.

Rational:

Gebühren sind eine Hürde zur Nutzung eines Service, wie z.B. Datenzugang und diese Gebühren waren sinnvoll als Daten per Post verschickt wurden – die Gebühren deckten die marginalen Kosten. Durch die Digitalisierung der Daten können diese mittlerweile online abgerufen werden ohne signifikante marginale Kosten zu verursachen. Da diese Daten einen wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen haben, die Bereitstellung kaum marginale Kosten verursacht und die Einnahmen durch Gebühren meist vernachlässigbar sind, während der Service einen wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen liefert, sollte der Service gebührenfrei sein. Zwar fallen kurzfristig Kosten für den OGD Ansatz an, z.B. Entwicklung von Apps und Plattformen, allerdings ist langfristig der Kosten-Nutzen dieses Ansatzes signifikant positiv, i.e. der Nutzen überwiegt klar die Kosten. Die Akademien sehen die Gebührenverordnung folglich als veraltet an und unterstützen den Vorstoss des Bundesrates zu OGD und OSS.

Ein illustratives Beispiel ist die Bereitstellung von Wetterdaten via Apps: Gebühreneinnahmen über diese Plattformen sind vernachlässigbar, aber die Wetterdaten bringen einen direkten volkswirtschaftlichen Nutzen da sie z.B. die Planung in der Landwirtschaft unterstützen oder die Sicherheit von SportlerInnen verbessert. Auch in der Wissenschaft werden diese Daten genutzt um z.B. neue Wettermodelle zu entwerfen oder Prognosen für verschiedene Sektoren zu unterstützen. Gebühren stellen eine unnötige Barriere für diese Entwicklungen dar. Auch in der Welt der Start-Ups werden diese Daten genutzt um innovative Lösungen zu aktuellen Problemen zu finden & digitale Dienstleistungen zu offerieren; diese Trends sollten gefördert werden; die veraltete Gebührenverordnung verhindert diese allerdings.

Ein Beispiel, welches den Effekt der finanziellen Barriere darlegt sind ebenfalls Meteo-Daten: Der Umsatz durch deren Verkauf sank in den vergangenen Jahren von CHF 6 Mio auf CHF 1 Mio aufgrund der Gebührenpflicht sowie Ausnahmen zu dieser. Frei zugängliche Daten würden einen wirtschaftlichen Nutzen generieren welcher weit höher als diese Einnahmen ist.Dank Wetter- und Klimadaten können Entscheidungs-Grundlagen und Qualität der Entscheidungen, bspw. im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft, grundsätzlich verbessert werden. Konkrete Beispiele hierfür sind die Versicherungswirtschaft, welche zukünftige Hotspots für Schäden lokalisieren könnte oder Anbieter Erneuerbarer Energie, wie Wind oder Solar, welche effizientere Anlagen planen könnten und somit die Klimastrategie des Bundes besser unterstützten. Der volkswirtschaftliche Nutzen wird nun mit der Aufhebung der Gebührenpflicht insofern deutlich erhöht, als dass diese Daten breiter und neu in Branchen Anwendung finden, in denen sie heute aufgrund der Gebührenerhebung nur marginal genutzt werden (z.B. Transport, Bauwesen, Tourismus, Energie, etc.).

Auch Datenbanken wie EcoInvent, ein Inventar für Daten aus der Lebenszyklus-Analyse von Gütern, sind momentan teilweise kostenpflichtig. Dies hält die Öffentlichkeit davon ab sich über die Ökobilanz des eigenen Konsums zu informieren und ist somit der Umwelt abträglich. Des Weiteren stellt die Kostenpflicht eine Hürde für Forschende dar, welche sich mit der Weiterentwicklung von Ökobilanzen befassen, auch hier hätte die kostenlose Bereitstellung nicht nur wissenschaftlichen und ökologischen Nutzen, sondern auch volkswirtschaftliche Vorteile. In anderen Bereichen bieten sich ähnliche Vorteile; im Bereich Landschaftsschutz und Raumplanung würde eine Förderung von Open Government Data das Nachvollziehen der Gouvernanz des Landschaftsansatzes und der entsprechenden Gerichtsentscheide vereinfachen und somit politische Debatten konkretisieren und die Transparenz fördern. Auch im Bereich Biodiversität würde ein OGD Ansatz viele Vorteile bringen, so könnten z.B. Daten zur Artenvielfalt von verschiedenen Institutionen und Bezugsquellen durch eine einheitliche Taxonomie synchronisiert werden. Diese Datensynchronisation würde die Kosten der Bereitstellung der Daten reduzieren, während der Nutzen des freien Zugangs die langfristig Kosten überwiegt. Der OGD Ansatz hat folglich auch im Bereich Biodiversität klar ökonomische Vorteile.

Es gibt im Bereich der OGD und OSS auch klare Erfolge zu verbuchen: Das Bundesamt für Landestopografie Swisstopostellt seine amtlichen digitalen Datenund Dienste seit dem 1. März 2021 kostenlos zur Verfügung. Mit dem Wegfallen der bisherigen Beschaffungs- und Nutzungsgebühren wurde ein Anreiz für die Entwicklung neuer Informationsdienstleistungen initiiert: Die Geodaten liegen in maschinenlesbarer Form vor und können so einfach in digitale Prozesse eingebunden werden. Die kostenlose Bereitstellung hat schon eine höhere Nutzung der Daten initiiert, der wirtschaftliche Nutzen wird sich bald schätzen lassen.

Schlussfolgerung:

Basierend auf dem oben angegebenen Rational überwiegt der Nutzen der kostenfreien Bereitstellung von Daten und Software die entgangenen Einnahmen langfristig um ein Vielfaches. Zudem erhöht die Bereitstellung von Daten und Methoden (d.h.Software) die Transparenz, verringert die Verwaltungskosten und, in vielen Bereichen, können indirekte Vorteile wie Sicherheit, Innovation und digitale Dienstleistungen gefördert werden. Die freie Bereitstellung von Regierungsdaten hat im Bereich der Geodaten schon klaren Nutzen geliefert; es ist anzunehmen, dass dies in anderen Bereichen ähnlich sein wird. Aus diesen Gründen unterstützen die Akademien den Vorstoss des Bundesrates zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG).

Erarbeitungsprozess der Stellungnahme und beteiligte Expertinnen und Experten:

Zur Erarbeitung der Stellungnahme wurden Expertinnen und Experten aller Institutionen des Akademienverbunds sowie ihrer Mitgliedsgesellschaften in einem offenen Aufruf eingeladen. Federführend war das Forum für Klima und globalen Wandel (ProClim) der SCNAT. Die Beiträge wurden zu einem Entwurf verarbeitet und den Mitwirkenden zur Ergänzung unterbreitet. Der überarbeitete finale Entwurf wurde schliesslich vom dafür zuständigen Delegierten des SCNAT Vorstands, Prof. Dr. Lukas Baumgartner, zu Handen des Vorstands der Akademien der Wissenschaften Schweiz freigegeben und von letzterem gutgeheissen.

Verantwortliches Gremium:

Forum für Klima und globalen Wandel (ProClim) der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT)

Redaktion:

Dr. Oliver Inderwildi, ProClim

Begleitende ExpertInnen:

  • Dr. Donat Agosti (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Florian Altermatt (Universität Zürich / EAWAG / Kuratorium Forum Biodiversität, SCNAT)
  • Dr. Ruedi Haller (Schweizerischer Nationalpark / FOK-SNP, SCNAT)
  • Dr. Barbara Jaun-Holderegger (PH Bern / Kuratorium Forum Biodiversität, SCNAT)
  • Prof. Dr. Felix Kienast (WSL / Kuratorium FoLAP, SCNAT)
  • Prof. Dr. Martine Rebetez (Université de Neuchâtel / Kuratorium ProClim, SCNAT)
  • Prof. Dr. Thomas Stocker (Universität Bern / ehem. Präsident ProClim, SCNAT)
  • Prof. Dr. Markus Stoffel (Universität Genf / FOK-SNP, SCNAT)
  • Prof. Dr. Philippe Thalmann (EPFL / Präsident ProClim, SCNAT)

Folgende ExpertInnen unterstützen die Stellungnahme mit ihrem Namen:

  • Prof. Dr. Robert Weibel (Universität Zürich / FOK-SNP, SCNAT)
  • Prof. Dr. Konstantinos Boulouchos (ETH Zürich, Präsident Energiekommission)
  • Prof. Dr. David N. Bresch (ETH, Kuratorium ProClim, SCNAT)
  • Prof. Edward A. D. Mitchell (Université de Neuchâtel / Kuratorium ProClim, SCNAT)
  • Prof. Dr. Markus Fischer (Uni. Bern, Präsident Forum Biodiveristät)
  • Prof. Dr. Peter Edwards (ETH, Präsident Sustainability Research Initiative)
  • Prof. Dr. Martine Rebetez (Université de Neuchâtel / Kuratorium ProClim, SCNAT)
  • Prof. Dr. Heini Wernli (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Nicolas Gruber (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Reto Knutti (ETH Zürich, ehem. Präsident ProClim, SCNAT)
  • Prof. Dr. Arthur Gessler (ETH Zürich & WSL)
  • Prof. Dr. Thomas Peters (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Stefan Brönnimann (Universität Bern)
  • Prof. Dr. Harald Bugmann (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Olivia Romppainen-Martius (Universität Bern)
  • Prof. Dr. Martin Grosjean (Universität Bern)
  • Prof. Dr. Nina Buchmann (Vorsteherin des Departements Umweltsystemwissenschaften, ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Susanne Ulbrich (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Sonia I. Seneviratne (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Christoph Raible (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Christoph Schär (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Robert Finger (ETH Zürich)
  • Dr. Roman Zweifel (WSL)
  • Dr. Marcus Schaub (WSL)
  • Dr. Marco Lehmann (WSL)
  • Prof. Dr. Daniel Farinotti (ETH Zürich und WSL Birmensdorf)
  • Prof. Dr. Daniela Domeisen (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Sebastian Schemm (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Thomas C. Schulthess (ETH Zürich & CSCS Lugano)
  • Prof. Dr. Anthony Patt (ETH Zürich)
  • Prof. Ulrike Lohmann (ETH Zürich)
  • Prof. Dr. Janet Hering (Eawag / ETH Zürich / EPFL)
  • Prof. Dr. Dominik Brunner (Empa/ETH)
  • Prof. Dr. Michael Lehning (EPFL, SLF Davos)

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