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Zu hohe CO2-Emissionen aus Brennstoffen – Erhöhung der Abgabe im Jahr 2018

Die witterungsbereinigten CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen sinken, aber nicht genug. Gemäss der CO2-Statistik, die das Bundesamt für Umwelt BAFU am 11. Juli 2017 veröffentlicht hat, wurde das für 2016 festgelegte Ziel, nämlich eine Abnahme um 27 Prozent gegenüber 1990, nicht erreicht. Per 1. Januar 2018 wird daher die CO2-Abgabe von 84 auf 96 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Dieser automatische Korrekturmechanismus soll einen Anreiz für den sparsamen Umgang mit fossilen Energien und für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen schaffen.

Fossile Energien Klimaportal

Die CO2-Abgabe wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen (z. B. Heizöl oder Erdgas) erhoben. Sie wird automatisch erhöht, wenn die in der CO2-Verordnung festgelegten Zwischenziele für die Emissionen aus Brennstoffen nicht erreicht werden. 2016 lagen diese Emissionen bei 17,61 Millionen Tonnen. Witterungsbereinigt betrug der Rückgang gegenüber 1990 24,8 Prozent. Das Ziel von 27 Prozent wurde damit verfehlt. Aus diesem Grund steigt die CO2-Abgabe per 1. Januar 2018 von 84 auf 96 Franken pro Tonne CO2. Dies entspricht einer Preiserhöhung von 3 Rappen pro Liter Heizöl extra-leicht. Es handelt sich dabei um die letzte Erhöhung im Zeitraum 2013-2020.

Gebäude sanieren

Ohne Witterungsbereinigung erhöhten sich die CO2-Emissionen aus Brennstoffen um 0,57 Millionen Tonnen gegenüber 2015. Dieser Anstieg ist zu einem grossen Teil auf den kälteren Winter zurückzuführen. Die enge Beziehung zwischen Emissionen und Witterung zeigt, dass noch immer ein grosser Teil des Gebäudeparks fossile Energien nutzt. Im Rahmen des Gebäudeprogramms können den Kantonen bis zu 450 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um Sanierungen von Liegenschaften und den Einbau von Heizungen zu fördern, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Nicht betroffen von der Erhöhung der CO2-Abgabe sind Unternehmen, die sich freiwillig zur Senkung ihrer Emissionen verpflichten und im Gegenzug dafür von der CO2-Abgabe befreit werden. Ihre Reduktionsverpflichtungen werden nicht verschärft.

Der Ertrag der CO2-Abgabe (knapp 1,17 Milliarden Franken im Jahr 2016) wird, nach Abzug der Globalbeiträge an die Kantone für das Gebäudeprogramm und der Einlage von 25 Millionen Franken in den Technologiefonds, an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt.

Emissionen aus Treibstoffen noch immer höher als 1990

Gemäss der CO2-Statistik sind die Emissionen aus Treibstoffen 2016 gegenüber 2015 leicht gesunken. Mit 16,24 Millionen Tonnen lagen sie aber immer noch um 5,1 Prozent über dem Wert von 1990. Für diese Kategorie von Emissionen sieht die CO2-Verordnung kein Zwischenziel vor. Der Anteil der CO2-Emissionen, den die Treibstoffimporteure kompensieren müssen, wird bis 2020 schrittweise angehoben. Der durchschnittliche CO2-Ausstoss neu zugelassener Personenwagen soll bis 2020 von 130 auf 95 Gramm pro Kilometer sinken, wie das Parlament im Zuge der Energiestrategie 2050 beschlossen hat.

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