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Neue Technologien brauchen einen gesetzlichen Rahmen

Hosted: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet ihren Ausstoss von Treibhausgasen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Für schwer vermeidbare Emissionen braucht es die CO₂-Entnahme und -Speicherung. Für ihren Aufbau sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, welche die Regeln für die nötige Infrastruktur harmonisieren und Investitionssicherheit schaffen.

Die Ausgangslage ist klar: Das Klima- und Innovationsgesetz schreibt vor, dass die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null sinken müssen. Gebäude und Verkehr sollen bis 2050 komplett emissionsfrei werden. Das ist technisch möglich, insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und Elektrofahrzeugen. In Bereichen wie der Zementherstellung, der Abfallverwertung, der Landwirtschaft und der Luftfahrt lassen sich Treibhausgasemissionen hingegen nicht vollständig vermeiden.

Diese schwer vermeidbaren Emissionen umfassen gemäss Schätzungen des Bundes rund einen Viertel der aktuellen Emissionen der Schweiz, also ca. 12 bis 14 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr [1]. Um sie zu reduzieren oder auszugleichen, ist die CO₂-Entnahme und -Speicherung notwendig. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden: Falls möglich, muss fossiles und prozessbedingtes CO₂ bereits an Anlagen, wo es austritt (z.B. Kamine) abgeschieden und gespeichert werden. So wird der Ausstoss direkt vermindert (carbon capture and storage, CCS). Ausgestossene Emissionen müssen durch die Entfernung von CO₂ aus der Atmosphäre und dauerhafte Speicherung, sogenannte Negativemissionstechnologien (NET oder engl. Carbon dioxide removal, CDR), ausgeglichen werden.

Vorbilder für den Aufbau einer Infrastruktur

Die Herausforderung ist gross, aber technisch und wirtschaftlich machbar. Als Gesellschaft haben wir ähnliche Aufgaben immer wieder gemeistert. Zum Beispiel hat in den 1970er- und 1980er-Jahren die Überdüngung von Gewässern zu Fischsterben geführt, und es mussten Badeverbote ausgesprochen werden. Durch den Ersatz von Phosphat in Waschmitteln und den Ausbau der Abwasserreinigung wurde die Gewässerverschmutzung stark reduziert. Die Investitionen in den Ausbau der Abwasserreinigungsinfrastruktur haben sich ausbezahlt. Heute können wir wieder bedenkenlos in Flüssen und Seen baden.

Auch für die CO₂-Entnahme und -Speicherung muss eine umfassende Infrastruktur aufgebaut werden. Bis 2050 sollen in der Schweiz jährlich rund 7 Millionen Tonnen CO₂ an Punktquellen abgeschieden werden. Um diese Mengen kosteneffizient zu transportieren, ist eine Pipelineinfrastruktur notwendig [2]. Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, sämtliches bei Schweizer Anlagen abgeschiedenes CO₂ im Schweizer Untergrund zu speichern. Deshalb muss eine nationale Pipelineinfrastruktur an internationale Transportwege und Speicherstätten angebunden werden. Für den Ausgleich der verbleibenden 5 bis 7 Millionen Tonnen Negativemissionen pro Jahr muss die Schweiz voraussichtlich auch auf NET im Ausland zugreifen. Dazu gleist sie internationale Kooperationen auf. So hat sie im Juni 2025 mit Norwegen die Zusammenarbeit bei der Entnahme und Speicherung von CO₂ vertraglich festgelegt.

Bundesrat Albert Rösti (links) unterschreibt im Juni 2025 ein Abkommen mit Norwegen zur Speicherung von CO2. Mit dem Abkommen wird der Export und die Speicherung von Schweizer CO2 in Norwegen ermöglicht. Auch können Negativemissionen zwischen den zwei Ländern staatlich anerkannt gehandelt werden.
Bundesrat Albert Rösti (links) unterschreibt im Juni 2025 ein Abkommen mit Norwegen zur Speicherung von CO2. Mit dem Abkommen wird der Export und die Speicherung von Schweizer CO2 in Norwegen ermöglicht. Auch können Negativemissionen zwischen den zwei Ländern staatlich anerkannt gehandelt werden.Image: Franziska Ingold
Bundesrat Albert Rösti (links) unterschreibt im Juni 2025 ein Abkommen mit Norwegen zur Speicherung von CO2. Mit dem Abkommen wird der Export und die Speicherung von Schweizer CO2 in Norwegen ermöglicht. Auch können Negativemissionen zwischen den zwei Ländern staatlich anerkannt gehandelt werden.
Bundesrat Albert Rösti (links) unterschreibt im Juni 2025 ein Abkommen mit Norwegen zur Speicherung von CO2. Mit dem Abkommen wird der Export und die Speicherung von Schweizer CO2 in Norwegen ermöglicht. Auch können Negativemissionen zwischen den zwei Ländern staatlich anerkannt gehandelt werden.Image: Franziska Ingold

Das alles hat Kostenfolgen: Gemäss einer Studie im Auftrag des BAFU verursachen Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO₂ aus Schweizer Anlagen bis 2050 Kosten von ca. 16 Milliarden Franken [3]. Der Aufbau erfolgt in Etappen und ist mit Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden: Wer CO₂ abscheidet, trägt aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten ein wirtschaftliches Risiko. Betreibende von Transportnetzen und Speicherstätten riskieren wiederum, dass die CO₂-Mengen in der Aufbauphase zu gering sind, um die Infrastruktur auszulasten [4].

Klarer Rechtsrahmen nötig

Das ruft nach einem stabilen rechtlichen Rahmen: Die regulatorischen Rahmenbedingungen müssen rasch vorliegen, um mit Blick auf das Netto-Null-Ziel 2050 die Entnahme und Speicherung von CO₂ zu skalieren. Auch müssen sie zweckmässig ausgestaltet sein, um Risiken mit Weitblick zu begegnen.

Bereits heute gibt es verschiedene relevante gesetzliche Rahmenbedingungen [5]. So sind bei der Abscheidung von CO₂ die Vorgaben in den Bereichen Luftreinhaltung und Gewässerschutz zu beachten. Beim Transport sind die Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter einzuhalten. Bei der Speicherung von CO₂ findet das Abfallrecht Anwendung. Die bestehenden Regelungen ermöglichen grundsätzlich die Durchführung von ersten Projekten. Für die Entnahme und Speicherung von CO₂ im grösseren Massstab sind sie jedoch noch nicht geeignet. Beispielsweise wird CO₂, das zur dauerhaften Speicherung bestimmt ist, rechtlich als Abfall eingestuft. Da im geltenden Abfallrecht kein Deponietyp für die Ablagerung von CO₂ besteht, ist aktuell die geologische Speicherung von CO₂ in der Schweiz aus abfallrechtlicher Sicht unzulässig.

Zudem gilt es, die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen zu klären. Beim Bau einer Pipeline für CO₂ durch die Schweiz müsste heute in jedem Kanton, den die Pipeline durchquert, ein eigenständiges Planungs- und Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Der Bund arbeitet gemeinsam mit den Kantonen und der Industrie darauf hin, regulatorische Hürden zu identifizieren und abzubauen. Auch das Parlament hat den Handlungsbedarf erkannt. Es hat dem Bundesrat im Frühjahr 2025 den Auftrag erteilt, eine nationale Regelung für die Harmonisierung von Planung und Bau von Infrastrukturen zum Transport und zur Speicherung von CO₂ auszuarbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2026 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung schicken. Gemeinsam mit dem neuen CO₂-Gesetz für die Zeit nach 2030, das ebenfalls in Arbeit ist, soll die Vorlage einen raschen, nachhaltigen und zielgerichteten Ausbau der notwendigen Infrastruktur ermöglichen. Bundesrat Albert Rösti sagte im Parlament dazu:

«Dabei strebt der Bundesrat für den Aufbau der Infrastrukturen möglichst verursachergerechte Finanzierungslösungen an. Klare und harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen […] sind für Investitionen in diese Infrastrukturen zentral.» [6]

Förderung von Pionierprojekten

Parallel zum gesetzgeberischen Prozess unterstützt der Bund die Industrie bereits heute dabei, Pionierprojekte umzusetzen und wichtige Erfahrungen für die breite Anwendung zu sammeln. Das am 1.1.2025 in Kraft getretene Klima- und Innovationsgesetz fördert gezielt auch den Einsatz von CO₂-Entnahme und -Speicherung. Ausserdem führen Vereinbarungen des Bundes, beispielsweise mit der Stiftung Klimarappen oder der Abfallbranche, zur Realisierung von ersten Pilotanlagen. Das Pilot- und Demonstrationsprojekt CITru (siehe «CO₂ im Untergrund einlagern – zwischen Machbarkeit und Akzeptanz») unter Leitung der ETH Zürich plant einen ersten geologischen Einspeisetest von CO₂ in der Schweiz und befasst sich dabei mit technischen, logistischen, regulatorischen und gesellschaftlichen Hürden in der Praxis.

Alle diese Arbeiten haben zum Ziel, dass die Schweiz in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts auf den Ausbau von CO₂-Entnahme und -Speicherung so zurückblicken kann, wie heute auf den Ausbau der Abwasserreinigung in den 1970er und 1980er Jahren.

(Die Beiträge geben die Meinung der Schreibenden wieder und müssen nicht mit der Haltung der SCNAT übereinstimmen.)

[1] Bundesrat (2021). Langfristige Klimastrategie der Schweiz.

[2] Bundesrat (2022). CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET): Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können [Bericht des Bundesrates].

[3] Deutsche Energie-Agentur (dena) & BAK Economics. (2023). Carbon Capture & Storage (CCS): Kostenschätzung für ein CCS-System für die Schweiz bis 2050 (Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU).

[4] Polynomics, Frontier Economics, BAK Economics & Vischer. (2024). Optionen zur Regulierung von CO₂-Pipelines und CO₂-Untergrundspeichern in der Schweiz (Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU).

[5] Bundesamt für Umwelt (BAFU). (2025). Faktenblatt zu CO₂-Entnahme und Speicherung: Übersicht rechtlicher Rahmen.

[6] Rösti, A. (2024). Rede im Rahmen der Parlamentsdebatte zur Motion UREK-S: Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO₂.

Martin Jiskra ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sektion Klimapolitik beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).

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