Verrechtlichung der Schweizer Klimapolitik
Die Klimabewegung ist ein zentraler Akteur bei der Verrechtlichung der Klimapolitik in der Schweiz. Auf der einen Seite werden Gerichte durch Aktivistinnen und Aktivisten mobilisiert, um eine effektivere Klimapolitik einzuklagen. Auf der anderen Seite landen diese selbst vor Gericht wegen zivilen Ungehorsams.
Seit den 1990er-Jahren steht Klimaschutz auf der politischen Agenda der Schweiz. Wenn politische Konflikte in die Sphäre des Rechts und der Gerichte verlagert werden, handelt es sich um einen Prozess der Verrechtlichung. Der Fall KlimaSeniorinnen ist ein gutes Beispiel hierfür. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom April 2024 im Fall KlimaSeniorinnen et al. gegen Schweiz (53600/20, EGMR) hat hierzulande für Schlagzeilen und Debatten gesorgt. In diesem als wegweisend eingestuften Fall entschied das Gericht, dass der Klimawandel eine Menschenrechtsfrage ist und dass der Schweizer Verein KlimaSeniorinnen die Regierung im Namen von Betroffenen des Klimawandels verklagen darf. In diesem Fall handelt es sich um ältere Frauen, die besonders unter Hitze leiden.

Klimapolitik vor Gericht
Der EGMR setzt sich im Fall KlimaSeniorinnen ausgesprochen kritisch mit der Schweizer Klimastrategie auseinander. Im Zentrum stehen folgende Fragen: Muss die Schweiz einem fixem CO₂-Budget folgen, und nach welchen Prinzipien sollte dieses Budget festgelegt werden? Ist ein fixes CO₂-Budget mit den Schweizer Netto-Null-Zielen bis 2050 vereinbar, die zu einem grossen Teil auf Technologien setzen, die heute noch nicht im grossen Massstab existieren und möglicherweise nie realisiert werden?[1][2] Sollte die Schweiz nur ihre territorialen Emissionen reduzieren oder auch jene, für die sie durch ihren weit überdurchschnittlichen konsumbasierten globalen Fussabdruck verantwortlich ist? Und darf die Schweiz weiterhin in erheblichem Umfang auf Kompensationen (offsets) durch oftmals zweifelhafte Auslandprojekte setzen,[3][4][5] oder müsste sie ihre eigenen Emissionen ohne Kompensation senken? Durch diese Fragen wird nicht nur die Schweizer Klimapolitik in Zweifel gezogen. Vielmehr wirft der Fall auch Fragen der Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung auf: Soll sich ein Gericht dermassen in die Klimapolitik einmischen? Darf ein internationales Gericht das Schweizer Stimmvolk korrigieren? Wie soll das Urteil umgesetzt werden?
Climate litigation
Das Klimaseniorinnen-Urteil reiht sich ein in andere climate litigation-Klagen gegen Staaten und Unternehmen.[6][7] Solche Klima-Gerichtsverfahren beziehen sich auf verschiedene Rechtsgebiete und stützen sich auf Erkenntnisse der Klimawissenschaft. Beispielsweise müssen die Gerichte prüfen, ob bestimmte Gruppen Klagebefugnis und Opferstatus haben, um Klimagerechtigkeit einzufordern (z. B. Juliana v. United States, Klimaseniorinnen v. Schweiz), oder ob Staaten und Unternehmen durch ihr Handeln Grundrechte verletzen (z. B. Leghari v. Pakistan, Urgenda v. Niederlande, Neubauer v. Deutschland, Milieudefensie v. Royal Dutch Shell). Die Frage ist auch, ob Einzelne für Klimaschäden entschädigt werden können (z. B. Lliuya v. RWE). Klimaklagen gegen Staaten und Unternehmen wirken weit über das Recht hinaus und sind zu zentralen Mitteln der politischen Kommunikation und Mobilisierung geworden. Neben dem bekannten KlimaSeniorinnen-Fall (ursprünglich 2016 lanciert) sind zwei weitere strategische Klimaklagen in der Schweiz zu nennen: der Fall von vier indonesischen Bewohnerinnen gegen den Schweizer Konzern Holcim (2022, Asmania et al. v. Holcim AG) und die Klage von Schweizer Bäuerinnen und Bauern gegen die Schweiz (2024, Uniterre et al. v. Schweiz/UVEK). Während im Holcim-Fall eine Entschädigung für klimabedingte Schäden und Anpassungsmassnahmen gegen Überflutungen gefordert werden, geht es im Uniterre-Fall um mehr Klimaschutz.

Prozesse gegen Klimaaktivistinnen
Klima-Gerichtsverfahren beschränken sich jedoch nicht auf Klagen gegen Staaten und Unternehmen. Dazu gehören auch Klimaprozesse gegen Aktivistinnen und Aktivisten wegen zivilen Ungehorsams. Die massgebliche «Global Climate Change Litigation-Datenbank» des Sabin Center for Climate Change Law (https://climatecasechart.com/) verzeichnet weltweit rund 3500 Klimaklagen gegen Staaten, Behörden und Unternehmen. Gleichzeitig sind dort weniger als 100 Gerichtsfälle zu zivilem Ungehorsam gelistet. Dies ist sicher ein sehr unvollständiges und verzerrtes Bild angesichts zunehmender Repression und Kriminalisierung von Klimaaktivismus.[8][9] Alleine in der Schweiz laufen seit einigen Jahren viele Klimaprozesse, in denen Klimaaktivistinnen und -aktivisten auf der Anklagebank sitzen. Dabei handelt es sich um mutmassliche Rechtsbrüche durch verschiedene Formen des gewaltfreien Protests.
«Das Sabin Center verzeichnet weltweit rund 3500 Klimaklagen gegen Staaten, Behörden und Unternehmen. Gleichzeitig sind dort weniger als 100 Gerichtsfälle zu zivilem Ungehorsam gelistet. Dies ist ein sehr unvollständiges und verzerrtes Bild angesichts zunehmender Repression und Kriminalisierung von Klimaaktivismus.»
Im Rahmen eines vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützten Forschungsprojekts haben wir bisher fast 250 Gerichtsverhandlungen gegen rund 350 Aktivistinnen und Aktivisten erfasst, die aus etwa 40 nicht genehmigten Klimaaktionen zwischen Ende 2018 und 2023 resultieren. Nicht alle Aktivistinnen und Aktivisten landen vor Gericht, da viele ihre Strafbefehle akzeptieren. So werden sie ohne Gerichtsverfahren verurteilt. Insgesamt haben wir ca. 1400 Strafbefehle dokumentiert. Unsere Daten sind unvollständig, einige Verfahren laufen noch, und neue Fälle kommen hinzu. Viele der Verfahren sind vor Bundesgericht hängig, bereits verhandelt oder entschieden. Eines davon – die Tennis-Aktion der Lausanne Action Climat in einer Credit-Suisse-Filiale – ist seit 2021 beim EGMR anhängig. Es ist zu erwarten, dass weitere Aktivistinnen und Aktivisten ebenfalls vor den EGMR ziehen werden.[10]
Ziviler Ungehorsam vor Gericht
Zu Aktionsformen des zivilen Ungehorsams gehören Besetzungen und Blockaden von Strassen und öffentlichen Plätzen, Banken und Pensionsfonds, Erdöllagern und -raffinerien, Einkaufszentren und Geschäften, aber auch von Wäldern und Tagebauen. Ähnlich wie bei Klimaklagen gegen Staaten und Unternehmen drehen sich auch diese Prozesse um Klimagerechtigkeit, Menschen- und Grundrechte, Klimawissenschaft sowie Klimapolitik. Rechtlich geht es zwar vor allem um vermeintliche Straftaten (Was genau haben die Beschuldigten getan? Welche Gesetze wurden vermeintlich gebrochen?), Grundrechte (Inwieweit und unter welchen Umständen sind Aktionen durch Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt?) und mögliche Rechtfertigungsgründe und Strafmilderung (Notstand, achtenswerte Gründe). Doch im übergeordneten Sinn dienen auch diese Prozesse der Politisierung des (Straf)Rechts und der Verrechtlichung der Klimapolitik in der Schweiz.
Lohnt es sich, vor Gericht zu kämpfen?
Über die einzelnen Klimaklagen und -prozesse hinaus sind die Auswirkungen der zunehmenden Verrechtlichung der Klimapolitik in der Schweiz schwer abzuschätzen. Verrechtlichung birgt sowohl Chancen als auch Risiken.
«Es wird sich erst in Zukunft zeigen, ob es sich lohnt, für das Klima vor Gericht zu kämpfen. Es ist jedoch bereits heute abzusehen, dass wir nicht zu viele Hoffnungen in Gerichte setzten sollten.»
Einerseits können die Gerichte Forderungen der Klimabewegung nach wirksamerer staatlicher Klimapolitik und nach dem Recht auf Protest für Klimagerechtigkeit legitimieren. Andererseits können Gerichte auch staatliches (Nicht)Handeln rechtfertigen oder zivilen Ungehorsam kriminalisieren. Es wird sich erst in Zukunft zeigen, ob es sich lohnt, für das Klima vor Gericht zu kämpfen. Es ist jedoch bereits heute abzusehen, dass wir nicht zu viele Hoffnungen in Gerichte setzten sollten. Üblicherweise ziehen diese die Grenzen von Klimaaktivismus da, wo eine sozial-ökologische Transformation, also eine postkapitalistische Zukunft,[11][12] eingefordert wird. Schliesslich bestehen Klimaaktivistinnen und -aktivisten sowohl bei Klimaklagen gegen Staat und Unternehmen als auch bei Strafverfahren wegen zivilen Ungehorsams auf dem Motto «System Change, not Climate Change». Für eine postkapitalistische Gesellschafts- und Wirtschaftsform sind die Gerichte jedoch kaum zu haben.
(Die Beiträge geben die Meinung der Schreibenden wieder und müssen nicht mit der Haltung der SCNAT übereinstimmen.)


