Hat die Natur eigene Rechte?
Rechte schützen vor allem Menschen. Angesichts der ökologischen Krise wird aber vermehrt diskutiert, auch anderen Lebewesen oder der Natur Rechte zuzugestehen. Das wäre eine starke Basis für die Begründung von Umweltschutz. Doch die Idee von Naturrechten wirft auch Fragen auf.
Warum versuchen wir, die Klimaerwärmung zu begrenzen und die Umwelt zu schützen? Eine naheliegende Antwort lautet, dass das bisherige Klima und eine intakte Umwelt dem Menschen dienen. Durch die Klimaerwärmung werden sogar grundlegende Rechte des Menschen verletzt. So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im April 2024, dass die Schweiz durch die laxe Klimapolitik das Recht auf Respekt vor dem Privat- und Familienleben verletzt habe (mehr dazu hier und hier). [1]
Aber liegt das eigentliche Problem nicht darin, dass sich der Mensch zu sehr in den Mittelpunkt stellt? Sollten wir die Natur nicht um ihrer selbst willen schützen? Ein Ansatz, der diese Frage bejaht, geht davon aus, dass auch andere Lebewesen oder sogar Ökosysteme Rechte haben.
«Aber liegt das eigentliche Problem nicht darin, dass sich der Mensch zu sehr in den Mittelpunkt stellt? Sollten wir die Natur nicht um ihrer selbst willen schützen?»

Rechte und Pflichten
Rechte gehören immer einem Rechtssubjekt. So hat jeder Mensch Menschenrechte. Jedes Recht hat zudem einen bestimmten Inhalt: Es ist ein Recht auf etwas, zum Beispiel auf die freie Meinungsäusserung. Dabei begründen die Rechte eines Rechtssubjekts Pflichten Anderer. Wenn ich das Recht habe, meine Meinung zu äussern, dann sind Andere verpflichtet, meine Meinungsäusserung nicht zu behindern.
Ein Rechtssystem schützt diese Rechte und verfolgt deren Verletzung mit Strafen. Aber es gibt auch die Vorstellung rein moralischer Rechte, die nicht zwingend in einem Rechtssystem festgeschrieben sind. Wenn heute viele Verfassungen grundlegende Menschenrechte garantieren, dann liegt das historisch betrachtet an der Vorstellung, Menschen besässen schon von Natur aus bestimmte moralische Rechte.
Rechte sind verbindlicher als Güter. Güter müssen wir oft gegeneinander abwägen. So muss ich beim Gut des Lebensgenusses oft Abstriche machen, um dem Gut der Gesundheit Geltung zu verschaffen. Rechte beschränken hingegen die Abwägung. Wenn ich das Recht der freien Meinungsäusserung verletze, dann habe ich bestimmt nicht pflichtgemäss gehandelt. Gerade deshalb mag es angemessen erscheinen, moralische Rechte von nicht-menschlichen Wesen anzuerkennen, um eine starke Grundlage für den Umweltschutz zu legen.

Rechte von Tieren als Ausgangspunkt
Dabei liegt es nahe, zunächst einmal Tieren moralische Rechte zuzuschreiben. Der Gedanke, dass Affen oder Hunde moralische Ansprüche an uns stellen, leuchtet vielen Menschen ein. Tatsächlich wird die Idee von Tierrechten schon länger diskutiert. [2] Vor einigen Jahren wurde im Kanton Basel-Stadt über eine Initiative abgestimmt, die Primaten grundlegende Rechte einräumen wollte.[3]
Sie wurde aber abgelehnt. Das wichtigste Argument gegen Tierrechte: Ein Wesen kann nur Rechte haben, wenn es auch Pflichten haben kann und damit ein volles Mitglied derjenigen Gemeinschaft ist, die sich auf Basis von moralischen Gründen Rechenschaft über ihr Handeln ablegt. Es wäre also unfair, wenn ein Wesen nur Rechte hätte, aber keine Pflichten, die Rechte anderer zu respektieren.
«Das wichtigste Argument gegen Tierrechte: Ein Wesen kann nur Rechte haben, wenn es auch Pflichten haben kann und damit ein volles Mitglied derjenigen Gemeinschaft ist, die sich auf Basis von moralischen Gründen Rechenschaft über ihr Handeln ablegt.»
Nun können aber die meisten Tiere keine moralischen Pflichten einhalten, weil sie kein Verständnis der Moral haben. Daraus wird dann gefolgert, dass sie auch keine Rechte haben.[4] Dieses Argument ist zwar nicht wasserdicht, weil es auch Menschen gibt, die etwa aufgrund eines Unfalls die Moral nicht mehr verstehen können.[5] Trotzdem scheint das Argument gegen Tierrechte plausibel.
Es fragt sich auch, welche Rechte Tiere gegebenenfalls haben. Offensichtlich ergibt es keinen Sinn, ihnen Rechte auf freie Meinungsäusserung zuzusprechen. Aber es gibt durchaus konkrete Rechte, die wir auch Tieren zuordnen können, etwa das Recht auf Leben. Und auch beim Menschen ist nicht immer klar, welche moralischen Grundrechte er im Einzelnen hat.
Wer vertritt Tiere vor Gericht?
Wenn die moralischen Rechte von Tieren in unser Rechtssystem aufgenommen werden sollen, dann stellt sich ein weiteres Problem: Tiere können ihre Rechte nicht einklagen. Es gibt aber auch Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen nicht vor Gericht ziehen können. In diesen Fällen wird die Einhaltung ihrer Rechte treuhänderisch von anderen Menschen überwacht. Im Falle von Tieren könnten Fachleute darauf achten, inwiefern die Rechte von Tieren verletzt werden, und bei Bedarf einen Gerichtsprozess anstrengen. Allerdings fragt sich, ob Fachpersonen immer richtig erkennen können, ob das Recht eines Tiers verletzt ist. Und wie kann verhindert werden, dass sie ihre Position missbrauchen?
Rechte von Pflanzen und Ökosystemen
Bei Klima- und Naturschutz geht es nicht nur um Tiere, sondern auch um Pflanzen und Ökosysteme, vielleicht sogar um die Natur als Ganzes. Ist es daher nicht angemessen, auch anderen Einheiten wie Bäumen oder bestimmten Systemen Rechte zuzusprechen? In den letzten Jahren wurden tatsächlich weltweit Flüsse zu juristischen Personen erklärt.[6] In Florida haben sogar einige Gewässer zusammen mit einem Menschen einen Prozess angestrengt, um ein Bauentwicklungsprojekt zu Fall zu bringen. Die Anklage gegen eine Entwicklungsgesellschaft und eine Umweltschutzbehörde war aber letztlich nicht erfolgreich, weil das Gericht befand, das Recht der Gewässer hätte auf einer höheren Ebene eingeführt werden müssen.[7]
Je weiter wir den Rechtsstatus auf Pflanzen und Ökosysteme ausdehnen, desto schwieriger wird es, das Rechtssubjekt zu fassen, das geschützt werden soll. Viele Pflanzen leben in Symbiosen mit anderen Pflanzen oder Pilzen und sind als Individuen nicht klar von anderen Individuen abzugrenzen.[8] Und wo genau sind die Grenzen eines Regenwalds oder einer Heidelandschaft? Die komplexen Wechselbeziehungen in der Natur scheinen nicht zu unserem Rechtssystem zu passen, in dem die Rechtssubjekte Individuen sind. Ausserdem sind wir als Menschen überfordert, die Rechte der vielen Lebewesen zu berücksichtigen, mit denen wir interagieren.[9] [10]
Das spricht dafür, die Rechte der Natur als Ganzes zuzuschreiben. Aber auch dieser Vorschlag führt nicht weiter. Denn es fragt sich dann, inwiefern ein Recht der Natur bedroht ist, wenn ein bestimmtes Ökosystem oder eine Art gefährdet ist. Ausserdem dürften viele Rechte der Natur nicht mehr klar bestimmten Pflichten von Individuen entsprechen.
Naturrechte: der falsche Lösungsansatz?
Die Lage ist komplex. Wenn Tiere, Pflanzen und Ökosysteme Rechte haben, dann müssen sie stärker beachtet und geschützt werden, als es bisher der Fall ist. Diese Rechte wären dann eine starke Basis für die Begründung von Naturschutz. Allerdings passt die Vorstellung, dass die Natur Rechte hat, nicht so gut zur gängigen Zuschreibung von Rechten. Wenn moralische Rechte der Natur ins Rechtssystem integriert werden, stellen sich weitere Probleme. Vielleicht ist es daher angemessener, stattdessen den Eigenwert der Natur anzuerkennen. Dieser müsste dann auf rechtlicher Ebene durch striktere Gesetze geschützt werden, die der Natur zugutekommen, aber pragmatische Lösungen erlauben.
(Die Beiträge geben die Meinung der Schreibenden wieder und müssen nicht mit der Haltung der SCNAT übereinstimmen.)




