Die Schweiz und das KlimaSeniorinnen-Urteil
Das Urteil im Fall der KlimaSeniorinnen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte schlug national und international hohe Wellen. Ein Jahr nach dem Urteil ordneten es drei Wissenschaftlerinnen am «Swiss Global Change Day» von ProClim ein.
Mit seinem Urteil vom 9. April 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstmals verbindlich über den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Menschenrechten. Im Fall «KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz» kamen die Richterinnen und Richter zum Schluss, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat.
«Lest das Urteil, schaut in die Originaldokumente», lautete danach ein Apell von Charlotte Blattner, ausserordentliche Professorin für Umwelt- und Verwaltungsrecht am Zentrum für öffentliches Recht der Universität Lausanne. Denn gerade in den Medien seien oft Falschaussagen verbreitet worden. Der Science Talk am 25. Swiss Global Change Day von ProClim sollte deshalb wichtige Fragen aufgreifen und Klarheit schaffen.
Warum ältere Frauen?
Gleich zu Beginn tauchte die Frage auf, warum gerade ältere Frauen – die sogenannten «KlimaSeniorinnen» – die Schweiz verklagt hatten. Blattner betonte in ihrem Input-Referat (die Folien sind hier zu finden), dass es aus rechtlicher Sicht sehr schwer sei, als Einzelperson vor dem EGMR zu klagen. Als Klägerin oder Kläger müsse man selbst erheblich betroffen sein, zudem ein dringender Schutzbedarf vorliegen. Letzteren geltend zu machen, sei jedoch in Bezug auf den Klimawandel ein Problem. Denn Klimaschäden treten schleichend ein. Die Zahl der durch den Klimawandel verursachten Hitzetoten steigt zwar schon jetzt, doch die Schäden einer um 2°C erwärmten Erde im Jahr 2050 dürften um ein Vielfaches fataler sein.
Aus allen diesen Gründen klagten die KlimaSeniorinnen als Vereinigung. Sie reichten stellvertretend für ältere Schweizer Frauen die Klage ein. Wissenschaftliche Studien zeigten mit zunehmender Klarheit, so Professorin Ana Maria Vicedo-Cabrera vom Oeschger-Zentrum, dass ältere Frauen vom Klimawandel und dabei insbesondere von den zunehmenden Hitzewellen besonders betroffen seien. Hinzu komme, dass Frauen in der klinischen Forschung oft unterrepräsentiert seien.
Warum gerade die Schweiz?
Grundsätzlich stellte der EGMR fest, dass die Schweiz zu wenig für den Klimaschutz mache. «Die meisten Länder, ausser vielleicht Bhutan, machen nicht genug, um die Pariser Klimaziele zu erreichen», sagte Sonia Seneviratne, Professorin am Departement Umweltsystemwissenschaften der ETH Zürich. «Die Klage hätte also auch andere Staaten treffen können.» So sei das Urteil für alle anderen Vertragsstaaten der EMRK richtungsweisend.
Die Schweiz ist in Bezug auf die Erwärmung überproportional vom Klimawandel betroffen, verfügt aber auch über die nötige Infrastruktur und finanziellen Mittel, um aktiv etwas für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu tun. Im Urteil wurde die Schweiz aufgefordert, ein nationales CO2-Budget zu erstellen, das mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang steht (siehe Box). Dieses CO2-Budget warf am Science Talk mehrere Fragen auf: Wie sieht ein solches CO2-Budget aus und wie berechnet man es? Inwieweit lässt sich ein fairer Anteil der Schweiz am globalen Budget berechnen? Und inwiefern müssen dabei Dimensionen wie die historische Verantwortung berücksichtigt werden? Zudem wurde in den Diskussionen angemerkt, dass stets auch die realpolitischen Umstände der Schweiz zu berücksichtigen seien, in deren Rahmen gesetzliche Massnahmen umgesetzt werden.
Was bedeutet das EGMR-Urteil für die Schweiz?
Aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht, führte Vicedo-Cabrera aus, müssten Anpassungen an den Klimawandel mit Klimaschutz-Massnahmen kombiniert werden. Letztere hätten oft positive Nebeneffekte auf die Gesundheit und könnten Gesundheitskosten senken (siehe Flash-Artikel zu Klimawandel und Gesundheit). Sie betonte, dass es im Gerichtsurteil im Kern um den Schutz von Menschenleben gehe.
Das Gerichtsurteil wurde in der Schweizer Öffentlichkeit teils stark kritisiert. Dazu betonten die drei Wissenschaftlerinnen, dass über das Urteil viele Falschinformationen verbreitet wurden. Es gebe Anzeichen, dass es sowohl in der Politik als auch im juristischen Bereich Personen gebe, die den menschengemachten Klimawandel in Frage stellten. Ihre Sorge bestehe darin, dass wirksamer Klimaschutz aus Angst vor Gegenreaktionen ausgebremst werde. Umso wichtiger seien deshalb Transparenz, das Entlarven von Falschinformationen und eine sorgfältige Nutzung verlässlicher Quellen in den Medien.
Im September 2025 befasste sich der Europarat zum zweiten Mal mit der Umsetzung nach dem Urteil. Das Ministerkomitee des Europarates äusserte sich folgendermassen (Quelle):
- Das Komitee begrüsst, dass die Schweiz auf Bundesebene einen umfassenden legislativen und regulatorischen Rahmen eingeführt hat, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
- Das Komitee nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz nach einer «selbst gewählten Methode» ein Budget erstellt hat, wie viel CO₂ sie in Zukunft noch ausstossen wird.
- Das Komitee erinnert daran, dass nach der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Verpflichtung besteht, diese Ziele auch tatsächlich umzusetzen. Daher betont es, dass die Schweiz ihre künftigen Treibhausgasemissionen im Einklang mit den gesetzten Zielen einschätzen muss.
- Der Europarat empfiehlt hierzu die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Stelle zu prüfen, die die Klimapolitik überwacht und den politischen Behörden Empfehlungen abgibt.
- Das Komitee hat beschlossen, den Fall 2026 erneut zu prüfen, um zu sehen, welche Fortschritte erzielt worden sind.
(Die Beiträge geben die Meinung der Schreibenden wieder und müssen nicht mit der Haltung der SCNAT übereinstimmen.)



