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CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Aktualisierte Version.

In der Schweiz wird auf energetisch genutzten fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Unternehmen aus vom Bundesrat bezeichneten Wirtschaftszweigen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten (Verminderungsverpflichtung). Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung der Abgabebefreiung ohne Teilnahme am Emissionshandelssystem.

CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel
Bild: BAFU / OFEV

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